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Fachanwalt für Seniorenrecht oder für Ältere

Dienstag, Juli 17th, 2012

Fachanwalt für Seniorenrecht oder für Ältere – von Daniel Grosse

In der Rechtsanwaltschaft haben immer mehr Kollegen den Schwerpunkt „Seniorenrecht“. Noch existiert zwar keine Fachanwaltsbezeichnung gleichen Namens. Wird aber kommen. Da bin ich mir sicher. Klar, die demographische Entwicklung etc. macht das Seniorenrecht immer bedeutender. Der Altersaufbau der Gesellschaft ändert sich schnell. Zumindest, wenn man den Experten glaubt.

Die Anwaltskollegen betten das Thema „Seniorenrecht“ ein in die Spezialisierung zum Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Wie wahrscheinlich ist es, dass es künftig, in naher Zukunft, die Fachanwaltsbezeichnung „Seniorenrecht“ in Deutschland geben wird? Oder gibt es etwa bereits konkrete Pläne, Bestrebungen, in Sachen „FA Seniorenrecht“? Wird es eine Fachanwaltschaft für Seniorenrecht oder für das Recht der Älteren in Deutschland geben?

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer als das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft hält es zumindest für seine Pflicht, sich möglichst mit jedem Vorschlag für die Schaffung einer neuen Fachanwaltschaft zu befassen. Voraussetzung sei allerdings, heißt es, dass dem Ausschuss dabei ein nachvollziehbares Konzept unterbreitet werde, aus dem hervorgehe, welches Tätigkeitsfeld und welches Anforderungsprofil der neuen Fachanwaltschaft zugrunde liegen sollen.

Bei einem „Fachanwalt für Seniorenrecht“ müsse dabei insbesondere erkennbar werden, wodurch er sich von den Fachanwälten für Erbrecht, für Familienrecht und für Sozialrecht – möglicherweise auch für Arbeitsrecht – unterscheide.

Notwenig wäre für den Ausschuss also eine Konzeption für eine neue Fachanwaltschaft, dann erst könne geprüft werden.

„Bislang ist der Ausschuss mit dem Thema Seniorenrecht noch nicht befasst worden“, ist zu erfahren.