Der unangemeldete Hund

Auch in der Marbach könnte es ab März so manchem Hundebesitzer passieren, dass das Gassigehen jäh von einer Kontrolle unterbrochen wird, denn: Die Universitätsstadt Marburg überprüft ab März verstärkt, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Vierbeiner ohne Steuermarke, Haftpflichtversicherung oder Identifizierungs-Chip halten, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Eine rückwirkende Anmeldung ist möglich. Dies hat die Stadt kürzlich mitgeteilt.

Scheinbar sind in Marburg derzeit immerhin 2.642 Hunde gemeldet. Die tatsächliche Zahl dürfte, so zeigen wohl Erfahrungen aus anderen Städten, rund 15 bis 20 Prozent höher liegen. Wie viele andere Kommunen zuvor will daher auch Marburg überprüfen, ob alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Meldepflicht tatsächlich nachkommen. So sind ab März sowohl an der Haustür als auch auf den üblichen Spazierwegen Kontrollen geplant, heißt es aus dem Rathaus. Sei der Hund nicht steuerlich erfasst, bedeute das rechtlich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Laut kommunaler Abgabenordnung drohten empfindliche Bußgelder.

Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, sollten bis zum Start der Kontrollen Selbstanzeige erstatten und ihren Hund beim Steueramt der Stadt Marburg, Markt 8, oder im Stadtbüro in der Frauenbergstraße anmelden“, lautete noch im Februar der Rat der Stadtverantwortlichen. Die Hundesteuer werde dann rückwirkend festgesetzt. Aber mit Beginn der Aktion im März hat die Stadt angedroht, bei säumigen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern konsequent Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.

Ausnahmen: Zur Hundesteuerpflicht regelt die Marburger Satzung auch verschiedene Ausnahmen oder Möglichkeiten der Ermäßigung. So ist beispielsweise ein Hund, der aus dem Tierheim in Marburg aufgenommen wird für ein halbes Jahr von der Steuer befreit. Völlig steuerfrei sind Führhunde für Blinde, aber auch die Hütehunde einer Schäferin oder eines Schäfers. Generell richtet sich die Höhe der Hundesteuer nach der Zahl der gehaltenen Tiere und danach, ob eine Rasse als gefährlich eingestuft wird. Die kommunale Hundesteuer beträgt in den meisten Fällen 60 Euro jährlich und, in Ausnahmefällen, bis zu 144 Euro. Weitere Informationen sowie die komplette Hundesteuersatzung sind zu finden auf www.marburg.de

Noch ein paar Zahlen, die die Stadt Marburg nennt: Im Vergleich zu anderen deutschen Städten befindet sich Marburg mit 33 Hunden pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern im oberen Mittelfeld, Spitzenreiter ist Magdeburg (46) vor Erfurt (43) und Duisburg (42). Die wenigsten Hunde pro Kopf zählt man derzeit in Stuttgart mit nur 19 Tieren.

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