Wer rechtzeitig plant, kann Geld sparen – Bei Unternehmensnachfolge können Steuerforderungen zu einer Belastung für Betriebe werden – Auch Erbansprüche berücksichtigen

Von Daniel Grosse

Vor der Übertragung eines Unternehmens sind auch wichtige rechtliche Fragen zu klären. Beispiel Steuern: Bei einem Verkauf müssen die stillen Reserven aufgedeckt werden, die den Wert des Unternehmens stark erhöhen können. Das wirkt sich wiederum auf die Einkommensteuer aus. Ob Schenkung, Pacht oder gar Miete der beste Weg ist, das Unternehmen zu übertragen, sollte ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt prüfen. „Es muss eine Strategie entwickelt werden, damit sich die bei der Übertragung entstehenden Steuerforderungen nicht zu einer unkontrollierbaren Liquiditätsbelastung entwickeln“, rät Berthold Theuffel-Werhahn, geschäftsführender Rechtsanwalt bei der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers Legal AG in Kassel.

Neben die steuerrechtlichen Fragen treten erbrechtliche: Kinder, die bei der Nachfolge unberücksichtigt bleiben, können Ausgleichsansprüche geltend machen, die den Betrieb wirtschaftlich belasten können. Eine rechtzeitige Planung dient also nicht nur dem Familienfrieden.

„Das schlimmste ist, wenn der Chef vom Dach fällt und nichts geregelt ist“, sagt Wolfgang Miethke, Berater bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Viele Unternehmensinhaber hätten kein Testament. Das sei kurzsichtig, da nach einem unverhofften Todesfall die gesetzliche Erbfolge die Existenz des Betriebes gefährden könne.

Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA), 12. August 2005

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