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Keine Scheu vor Kundenmief

Montag, April 16th, 2018

Wirklich wahr?

Von Daniel Grosse

Parfümerien und Drogerien könnten die Verlierer sein, wenn Körpergerüche ihrer Kunden nicht mehr wahrzunehmen sind. Aber auch andere geruchsintensive Sparten im Einzelhandel sind betroffen: Gewürzläden oder Kaffeeröstereien. Immerhin zählt zu den so genannten biometrischen Charakteristika auch der individuelle Körpergeruch eines Menschen. Und der lässt sich nicht verfälschen, wohl aber überdecken durch andere Gerüche. Stichwort: stark duftendes Sortiment in Geschäften. Parfüm, Gewürze, Kaffee und so weiter.

Mit der erneut entbrannten Diskusssion um digitale Fingerabdrücke und andere biometrische Daten, die EU-weit Pflicht werden könnten, wird es spannend, wie der Handel reagiert – immerhin ist es vom Personalausweis zur EC-Karte nur ein kleiner Schritt. Und mit ihr zahlen die meisten Kunden.

Wenn ein Kunde ein Parfüm kauft, mit seiner Karte zahlt, der Geruchserkenner im Lesegerät aber wegen des Ladengeruchs nichts mehr erkennt, könnte künftig zweierlei geschehen: der Kunde wird nicht akzeptiert, eine geklaute Karte funktioniert trotzdem.

Bon Jour, Präsident des Deutschen Duftinstituts, bietet bereits kostenpflichtige Schulungen für Ladenbetreiber an. Seinen wichtigsten Rat gibt er allerdings vorab kostenlos: „Bauen Sie Nähe zu Ihrem Kunden auf, rechnen Sie in einem kleinen Nebenraum ab, vertrauen Sie auf Ihre Nase, beschnuppern Sie ruhig auch Ihre Kunden vor dem Bezahlen. Das tut zwar manchmal weh, aber nur so können Sie der empfindlichen Bezahlelektronik auch wirklich eine Hilfe sein. Haben Sie Verständnis für die Konstrukteure der Geruchserkenner. Und immer daran denken: Menschen stinken nunmal zuweilen.“