Wenn Funken und Feuer zur Gefahr werden. Foto: Daniel Grosse
„Sicherheit geht vor – Kein Feuerwerk in der Oberstadt – Bundesgesetz verbietet Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern“, hat die Stadt Marburg kürzlich über ihre Pressestelle mitteilen lassen. Wegen der erhöhten Brandgefahr verbiete das bundesweit geltende Sprengstoffrecht seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden. Und in der Marbach?
Konkret geht es den Stadt-Verantwortlichen darum, dass die Feier- und Feuerwütigen insbesondere die komplette Oberstadt einschließlich des Schlosses und des Lutherischen Kirchhofs von der Pyrotechnik verschonen. Dort gelte das Verbot, heißt es. An diesen Orten sei es untersagt, Feuerwerkskörper wie etwa Raketen oder Böller zu zünden. Andernfalls kann es teuer werden: mit Geldbußen von fünf bis 50.000 Euro. Zusätzliche Schilder an den Zugängen zur Oberstadt weisen auf dieses Verbot hin. Die Stadtoberen apellieren an die Bürger, dass sie einsichtig und vernünftig sind und das Verbot beachten.
Nun stehen aber auch in Marbach viele Fachwerkhäuser, insbesondere im alten Ortskern. Heißt das, dass Raketen und Knallerei dort ebenso tabu sind? Das wäre doch fast schon ein Schildbürgerstreich. Aber tatsächlich steht im Paragrafen 23, Absatz 1, der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Und nach Rückfrage bei der Stadt Marburg, hieß es gegenüber „Marbach direkt“, dass das natürlich auch für Marbach gelte.
So viel zur Theorie.
Liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins Jahr 2015 wünscht Ihr Lokalblog „Marbach direkt“.