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Hauptsache verständlich – Barrierefreiheit im Internet öffnet Türen

Freitag, Februar 14th, 2014

Barrierefreie Internetseiten und Texte kann jeder schnell erfassen. Alle Leser, egal ob sehend, blind oder sehbehindert. Was das ganze mit Google, verschachtelten Nebensätzen, Schriftsprache, HTML und dem roten Faden zu tun hat?

Wie Schriftsprache aussehen sollte, damit auch Menschen mit Behinderung sie auf Internetseiten verständlich wahrnehmen können, erklärt Jan Eric Hellbusch, Autor und Berater für barrierefreies Webdesign.

Unterscheidet sich geschriebene Sprache auf barrierefreien Internetseiten von der Sprache auf herkömmlichen Seiten?

Jan Eric Hellbusch: Das sollte sie nicht, denn eine barrierefreie Sprache ist eine verständliche Sprache. Natürlich gibt es Fachtexte und andere komplexe Dokumente, die ihrem Wesen nach abstrakt oder nicht für jeden verständlich sind. Solche Texte sind aber meist nicht speziell für das Web geschrieben. Wer für das Web schreibt, schreibt kurz und prägnant, verwendet einfachere Formulierungen und achtet auf eine gute Gliederung der Texte.

Was ist noch wichtig?

Hellbusch: In Sachen Barrierefreiheit dürfen Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht vernachlässigt werden. Hierzu gibt es besondere Anforderungen an die Verständlichkeit, etwa die Bereitstellung von Glossaren für schwierige Wörter oder die Anreicherung von Texten mit ausdrucksvollen Symbolen. Solche Aspekte betreffen aber eher Konzept und Gestaltung eines Webauftritts. Wie für alle Leser kommt es auch bei Menschen mit Lernschwierigkeiten auf eine gute Verständlichkeit der Texte selbst an.

Welche Struktur sollten Texte denn haben?

Hellbusch: Die Struktur von Texten ist ein wichtiger Aspekt der Gliederung. Es geht dabei um die Verwendung von Überschriften und Zwischenüberschriften genauso wie die Verwendung von kurzen Absätzen oder von Listen für Aufzählungen. Diese Strukturmerkmale eines Textes helfen dem Leser wesentlich bei der Bildung eines Textmodells. Gerade im Web sollte aber auch mit Übersichten gearbeitet werden. Vorangestellte Vorstrukturierungen eines Textes helfen genauso bei der Textmodellbildung wie abschließende Zusammenfassungen.

Und was meinen Sie mit „einfachen Formulierungen“?

Hellbusch: Ich möchte mit einer Gegenfrage antworten: Sind alle Begriffe in Ihrem Text auch solche, die eine beliebige Nutzerin oder ein beliebiger Nutzer bei Google eintippen würden? Das Web ist kein spezialisiertes Forum, wo sich nur Fachleute einfinden. Wer Inhalte ins Web stellt, so nehme ich an, will auch gefunden werden. Deswegen sind geläufige Begriffe ein wichtiges Kriterium für barrierefreie Texte. Der Assoziationswert von bekannten Wörtern ist höher als bei unbekannten Wörtern und deswegen leichter zu verstehen; meist sind kurze Wörter auch bekannte Wörter. Gleiches gilt auch für konkrete Begriffe, wobei die Unterscheidung zwischen „konkret“ und „abstrakt“ nur schwer festgelegt werden kann. Es sieht beim Satzbau ähnlich aus: Viele Menschen möchten Inhalte überfliegen, wesentliche Aussagen erfassen und danach zum nächsten Text fliegen. Lange Sätze, viele verschachtelte Nebensätze und ein fehlender roter Faden fordern höhere Konzentration und führen dazu, dass Texte nicht zu Ende gelesen oder gar nicht richtig verstanden werden. Deshalb lautet die Devise, Sätze kurz zu halten und möglichst nur einen Gedanken pro Satz zu verfolgen.

Wann überfordern Webtexte vor allem Blinde und Sehbehinderte?

Hellbusch: Diese sind zwei sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Blinde verwenden eine Sprachausgabe oder eine Braille-Zeile um Inhalte zu lesen und den Computer zu bedienen. Sehbehinderte arbeiten hingegen am Bildschirm und verwenden dabei Vergrößerungssysteme oder verändern die Bildschirmeinstellungen, je nach ihren individuellen Anforderungen. Gerade in der Sprachausgabe können Texte mit vielen Abkürzungen und/oder Fremdwörtern zu einem Problem werden, denn diese werden so von der Sprachausgabe gelesen, wie sie auf dem Bildschirm stehen. Es ist deshalb wichtig, dass solche Textteile entsprechend mit den dafür vorgesehenen HTML-Elementen ausgezeichnet werden. Überhaupt spielt HTML für blinde Nutzerinnen und Nutzer eine wichtige Rolle.

Warum?

Hellbusch: Die Technik zur Auszeichnung von Überschriften, Absätzen, Listen oder Tabellen ist essentiell für die Erfassung von Texten im Web. Großer fetter Text wird erst dann als Überschrift erkannt, wenn er tatsächlich mit einem HTML-Überschriftenelement ausgezeichnet wird. Solche Aspekte haben weniger mit dem Schreiben selbst, sondern mehr mit der Standardkonformität des Internetauftritts zu tun. Für Sehbehinderte liegen die Probleme oft im gestalterischen Bereich. Durch den Einsatz von Vergrößerungssystemen ist oft nur ein kleiner Teil des Bildschirms sichtbar. Wenn die Gestaltung der Internetseiten horizontales Scrollen erzwingt, dann ist flüssiges Lesen kaum noch möglich.

So etwas wie ein Fazit?

Hellbusch: Insgesamt gilt für Sehbehinderte wie für Blinde und für viele andere Nutzerinnen und Nutzer, dass kurze Absätze und eine gute Gliederung mit Überschriften und anderen Elementen die Lesbarkeit fördern. Das, was technisch für eine Sprachausgabe erforderlich ist, ist für das Lesen am Bildschirm ebenso förderlich.

Interview: Daniel Grosse

Smartphones lösen Zigaretten ab – Arbeitgeber erkennen und nutzen diesen Trend

Dienstag, Januar 14th, 2014

Smartphones lösen Zigaretten ab – Arbeitgeber erkennen und nutzen diesen Trend

von Daniel Grosse

(Marburg, dg) Smartphones lösen Zigaretten ab – Untersuchungen haben gezeigt, dass fünf von zehn Mitarbeitern, die in Büros arbeiten, regelmäßig während der Arbeitszeit ihr Smartphone nutzen – darunter auch Ex-Raucher. Sie tun dies am Arbeitsplatz, häufig in vermeintlich unbeobachteten Momenten.

Während früher die Raucherpause zu häufigen Unterbrechungen geführt hatte, blockiert jetzt die Smartphone-Pause. Diesen Trend haben Arbeitgeber nun erkannt und nutzen ihn: zur Imagepflege. Sie starten Kampagnen, in denen sie damit werben, wie gesund es doch ist, statt zur Zigarette zum Smartphone zu greifen.
Arbeitsausfall als mögliche Nebenwirkung, ständige geistige Entgleisung, Unkonzentriertheit und ähnliches seien zu vernachlässigende Faktoren, heißt es. Der Vorteil, dass ihre Mitarbeiter die Kollegen und sich selbst mit Zigarettenqualm gesundheitlich nicht mehr schädigen, sei nämlich nicht zu unterschätzen. Zudem werden die Smartphone-Pausen alleine verbracht, nicht mehr wie früher in Gruppen mehrerer Raucher.

Spezielle Ladestationen – mit Münzautomaten gekoppelt – in den Büros erleichtern das Laden der Geräteakkus. Das so eingenommene Geld spenden die Firmenchefs gemeinnützigen Organisationen, die Selbsthilfegruppen für SMS (Smartphone Multiple Sourcer) organisieren. Diese süchtigen SMS beziehen ihre Geräte von verschiedenen Herstellern und tragen sie stets bei sich. Das Ziel: die Versorgungssicherheit beim Punkt Kommunikation. – Realität oder Fiktion? Eine Glosse!

Perfekte Bewerbungsmappe gibt es nicht – Auch Kreativität und Struktur entscheiden

Montag, Januar 13th, 2014

Die Bewerbungsmappe: Pappe oder Plastik, grell oder grau?

von Daniel Grosse

Das Motto „Kleider machen Leute“ gilt im Bewerbungsmarathon auch für die Präsentation von Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Aber ist die Auswahl der Mappe gar eine Kunst? Der Markt bietet funktional aufgeteilte Kartonmappen mit mehreren Klemmschienen und Einschüben. Auch der Schnellhefter ist noch zu haben. Mit der Verpackung von Lebenslauf und Co. sagen Bewerber allerdings einiges über sich aus. Und die Vorlieben der künftigen Arbeitgeber sollten sie kennen. Einige Tipps:

Gibt es die ideale Bewerbungsmappe?
Nein, die richtige Verpackung der Unterlagen ist abhängig von der Position, auf die man sich bewirbt. Unterhalb von einem Abteilungsleiterposten reiche auch eine ordentliche Kunststoffmappe aus, ist von Experten zu hören. Denn: Bei einem Berufsanfänger oder Praktikanten wirkt eine teure und voluminöse Präsentation übertrieben und aufgebläht. Die Lösung: eine einfache Kunststoff-Clipmappe oder eine schlichte Kartonmappe mit einer Schiene.

Was raten Personalleiter?
Man stelle sich die Situation in der Praxis vor: Auf eine ausgeschriebene Stelle gehen 130 Bewerbungen ein. Es herrscht Zeitdruck. Da sucht die Personalabteilung nach Inhalten und entscheidet nicht nach der Form. Eine klare, einheitliche Linie ist bei Bewerbungsratgebern und Personalleitern selten zu erkennen, allerdings haben inzwischen viele Firmen auf ihren Internetseiten Bewerbungsratgeber eingestellt, in denen sie Tipps zur Präsentation geben. Sind hier Vorgaben zur Mappen- oder Materialwahl aufgeführt, sollte man diese natürlich beachten. Und ohne Vorgaben? Dann sind Bewerber in ihrer Entscheidung frei und sollten das Material verwenden, mit dem sie sich am wohlsten fühlen.

Was bietet der Markt – oder die Qual der Wahl?
Der Markt bietet neben ausgefeilten Kunststoffvarianten inzwischen die Karton-Edelmappe in Nadelstreifen-Design, Metallic-Look, Modelle in Saphir oder Bronze, auch Aufteilungsvarianten werden vielfältiger. Das hat allerdings den Vorteil, dass man sich individuell präsentieren und Mappenqualität, Farbe und Aufteilung so wählen kann, wie es der Strategie und dem eigenen Geschmack am besten entspricht. Kosten bereits jetzt einige Modelle zweistellige Eurobeträge, könnte der Preiskampf in der Oberklasse Mappendesigner gar zu Modellen mit Velours- oder Wildlederoberfläche oder zu noch wilderen, augefalleneren Modellen inspirieren.

Wie wirkt sich die Wahl einer bestimmten Farbe aus?
Die Farbe der Mappe sollte zum Bewerbungsfoto passen, lautet ein Ratschlag. Nicht zu knallig sollte die Mappenfarbe sein, auch goldene Lettern wirken unpassend, lautet ein anderer Tipp. Ein gewisses Understatement sollten Bewerber mit ihrer Mappe zum Ausdruck bringen. Beispiele: Kandidaten für einen Bank-Posten wählen nicht etwa Schwarz oder Knallgelb sondern eine gedeckte Farbe wie Dunkelblau. Und erst recht bei Positionen ab einem Jahresgehalt von 100.000 Euro steckt die Mappe nicht in einem Fensterumschlag; handschriftlich mit einem guten Füller kommt die Adresse gediegener daher. Für manchen Mappen- und Bewerbungsexperten ist Dunkelblau eine „Sicherheitsfarbe, mit der man kaum etwas falsch machen kann“. Mit Schwarz assoziierten die einen Trauer, die anderen Eleganz. Grau werde häufig als langweilig angesehen, andererseits sei es ein neutraler Präsentationshintergrund, der sich mit allem kombinieren lasse. Merke: Je weiter man sich von der Sicherheitsfarbe entfernt, desto größer ist das Risiko, falsch zu liegen. Andererseits: Ohne dieses Risiko fällt man auch nicht auf.

Und was ist mit der selbst gebastelten Mappe?
Eine denkbare Variante. Anleitungen gibt es im Internet. Aber Vorsicht vor zu viel Kreativität, zum Beispiel das Logo des Wunsch-Arbeitgebers darauf zu drucken. Das kann zu aufdringlich wirken. Denn Bewerber sollten bedenken: Noch bin ich da noch nicht! Von eigenen Mappenentwürfen ist nicht grundsätzlich abzuraten, so lange die Mappe nicht „wie selbst gebastelt aussieht“.

Ist die klassische Bewerbungsmappe ein Auslaufmodell?
Immer mehr Unternehmen bieten Bewerbern an, ihre Unterlagen alternativ per E-Mail zu schicken. Wenn das so in der Stellenanzeige drin steht, dann auch daran halten, lautet die Faustregel. Anhänge wie Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse oder Arbeitsproben werden im pdf-Format verschickt. Auch eine eigene Bewerbungshomepage mit hinterlegten Dokumenten, an die interessierte Arbeitgeber nur mit einem Passwort gelangen, ist eine Alternative zur klassischen Bewerbungsmappe. Egal, ob digital oder klassisch: Mit einer steigenden Bewerber- und Bewerbungsqualität steigt auch die Erwartungshaltung des Unternehmens. In jedem Falle sollte eine Bewerbung sauber durchstrukturiert und originelle Einfälle sollten gut überdacht sein. Dahinter steht der pragmatische Gedanke, dass Personaler wohl selten Papieringenieure oder Faltkünstler sind. Sie möchten nicht umständlich viel aufklappen, herausnehmen und wieder einsortieren, sondern wollen alles gleich finden.

Sprache der Juristen – Ein Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Sturm – von Daniel Grosse

Mittwoch, Oktober 2nd, 2013

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Sturm aus Bad Salzuflen:

Herr Sturm, in Ihrem Blog lese ich zum Thema „Sprache der Juristen“ unter anderem: „…..Verständlichkeit und Genauigkeit schließen sich also nicht aus. …. Ein Wirrkopf wird nicht nur wirr denken, er wird auch so schreiben. Als Anwalt kann man das jeden Tag beobachten, wenn man Schriftsätze liest, bei denen man sich fragt, wie der Verfasser zwei Staatsexamen bestehen konnte. ….“ Haben Sie zwei, drei Beispiele für Formulierungen, die Mandanten eher verwirren oder abschrecken als informieren?

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Sturm: Zum Beispiel „Geben Sie mir bitte alle erforderlichen Unterlagen“. Klingt präzise, ist aber nicht zielführend. Verwirrt den Mandanten nur, weil er ja nicht weiß, worauf es ankommt. Der Satz führt zu wiederholten Kontakten, denn der Mandant bringt oder schickt Unterlagen, der Anwalt kann damit nichts tun, er fragt erneut nach und so weiter.

Und weshalb nutzen Anwälte solche unsinnigen Sprachblasen?

Sturm: Wer seinen Mandanten so etwas sagt, ist entweder zu faul, sich zu überlegen, was denn eigentlich wichtig ist. Und das wäre schlimm. Oder aber er weiß es gar nicht und wartet mal, was der Mandant so findet. Das wäre dann noch schlimmer.

Zweites Beispiel?

Sturm: „Das kommt darauf an.“ Diesen Standardspruch, der wahr ist, lernen Juristen schon ganz früh. Und sie sind stolz darauf, dass sie ihren Gesprächspartner damit verblüffen können. Eine tolle Antwort: man muss nichts wissen, und sie passt fast immer. Diese Antwort ist jedenfalls dann ein Zeugnis von Faulheit und sogar Dummheit, wenn der Anwalt nicht sagt, worauf es ankommt. Nur so kann der Mandant helfen.

Und noch ein drittes Beispiel aus der „Praxis für sprachlichen Irrsinn“?

Sturm: „Sie müssen mit dem Vergleich leben können.“ Auch so ein toller Satz. Natürlich ist nicht jeder Mandant gleich, und ein guter Berater sollte auch wissen, was für seinen Mandanten in der konkreten Situation gut ist. Dazu gehört es aber, dem Mandanten zunächst einmal sachlich-fachlich die Vor- und Nachteile des Vergleichs aufzuzeigen. Dazu gehört es auch, die Chancen und Risiken aufzuzeigen, wenn der Vergleich nicht geschlossen wird. Und dazu gehört es auch – wird jedoch gerne nicht gemacht-, dem Mandanten zu sagen, was denn nach dem Vergleich nach Abzug der von ihm zu tragenden Kosten an Forderung oder an Schuld verbleibt. Das können Mandanten nicht überblicken.

Dabei sollten Anwältinnen und Anwälte doch darauf achten, um vor allem von Nichtjuristen verstanden zu werden. Was also sollten die Juristen besser machen, wenn sie Mandanten schreiben oder mit ihnen sprechen?

Sturm: Eine klare Sprache wählen. Lieber mehrere kurze Sätze als einen langen. Mit Pausen und ruhig sprechen. Nicht angelerntes Wissen abspulen. Das interessiert Mandanten nicht. Sie wollen Antworten auf Fragen, einen Partner, den sie verstehen, und der eine Strategie aufzeigen kann, die überzeugt. Und ganz wichtig: zuhören, um Zusammenhänge, auch wirtschaftliche, zu verstehen. Viele Juristen machen den Fehler und meinen, sie wüssten alles besser und beurteilen den falschen Sachverhalt. Wer verstanden werden möchte, muss auch so sprechen, dass man ihn verstehen kann. Wer versucht, Dinge zu erklären, die er selbst nicht verstanden hat, der wird scheitern.

Interview: Daniel Grosse

Als Verstorbener im All – Wie und warum ein Unternehmen Asche in die Stratosphäre transportiert

Donnerstag, November 8th, 2012

 

Als Verstorbener im All

Wie und warum ein Unternehmen Asche in die Stratosphäre transportiert

von Daniel Grosse

Felix Baumgartner ist gesprungen. Lebendig runtergekommen. Und die Asche Verstorbener schwebt in Richtung Weltall. Welch Gegensatz. Und was hat es mit der Asche auf sich? Ein Start-Up aus der Schweiz bringt sie dorthin. 30 Kilometer nach oben. Sechs Bestattungen gab es bislang. Wie kamen Sie auf die Idee mit der Himmelsbestattung? Die Antwort von einem der Macher hinter dem Projekt: „In den letzten Jahren hat sich ein regelrechter Wetterballon-Hype entwickelt. Da wurden schon die unterschiedlichsten Dinge in die Stratosphäre transportiert. Man findet im Internet zahlreiche Videos mit Legofiguren, Robotern, Modellraumschiffen, Bierdosen und Papierfliegern. Aber Asche wurde bislang noch nicht in diese Höhe transportiert.“

Hinter dem Projekt Himmelsbestattung stehen Sacha Belfiglio (40) und Simon Gravschitz (39). Ihr Unternehmen: swiss space hub agency SSHAG himmelsbestattung in Reinach in der Schweiz. Das interessierte mich und ich fragte nach.

Herr Belfiglio, im Handelsregister steht zu Ihnen: „Betrieb eines Transportunternehmens, Import und Export von Waren aller Art, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Erbringung von sämtlichen in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.“ Wie passt das mit der Bestattung im All zusammen?

Sacha Belfiglio: Wir sind kein Bestattungsunternehmen, wir sind ein Transportunternehmen, welches die Asche in Empfang nimmt und diese bei Bedarf in die Schweiz überführt. Sind wir im Besitz der Asche, transportieren wir diese in die Stratosphäre. Deshalb ist der Handelsregister- Eintrag auch als Transportunternehmen und nicht als Bestattungsinstitut eingetragen.


Wie kamen Sie auf die Idee mit der Himmelsbestattung?
Sacha Belfiglio: In den letzten Jahren hat sich ein regelrechter Wetterballon-Hype entwickelt. Da wurden schon die unterschiedlichsten Dinge in die Stratosphäre transportiert. Man findet im Internet zahlreiche Videos mit Legofiguren, Robotern, Modellraumschiffen, Bierdosen und Papierfliegern. Aber Asche wurde bislang noch nicht in
diese Höhe transportiert. So entstand die Idee zu Beginn des Jahres 2012.

Wie viele Bestattungen haben Sie bis heute auf diese ungewöhnliche Weise schon übernommen?
Sacha Belfiglio: Bisher haben wir sechs Bestattungen durchgeführt.


Dürfen Sie auch Deutsche im All „beerdigen“?
Sacha Belfiglio: Ja, selbstverständlich. Unsere deutsche Kundschaft übermittelt den Wunsch an den beauftragten Bestatter, welcher uns dann die Asche zustellt. Oder die Kunden können uns damit beauftragen, damit wir die Asche beim Bestatter anfordern können. Wir besorgen den Transport der Asche in die Schweiz und füllen diese in der Schweiz in die Asche-Kapsel um. Je nach Bestellung werden die Kunden über das Startdatum informiert, damit diese an der Zeremonie teilnehmen können.

Wie lange dauert es zeitlich ab dem Auftrag an Sie gerechnet bis zur tatsächlichen Bestattung im All? Denn sicher müssen erst Genehmigungen bei der Luftfahrtbehörde eingeholt werden, oder?
Sacha Belfiglio: Das Steigenlassen eines Wetterballons mit einem Ladegewicht von maximal zwei Kilogramm benötigt keine besondere Genehmigung. Wir informieren die Flugsicherheit bei jedem Start, benötigen aufgrund des Startplatzes aber keine spezielle Bewilligung. Wartefristen entfallen somit. Sobald wir im Besitz der Asche sind, kann die Bestattung innerhalb des folgenden Tages durchgeführt werden. Montag bis Samstag muss der Start vor acht Uhr erfolgen, an Sonntagen muss der Start bis spätestens um zehn Uhr durchgeführt sein.

Was kostet die günstigste Variante der Himmelsbestattung bei Ihnen?

Sacha Belfiglio: 1.200 Euro. Wir transportieren die Asche in der Asche-Kapsel in die Stratosphäre, beim Premium-Paket wird eine zweite Kapsel mit der Technik hinzugefügt, damit die Aufnahmen geborgen werden können.
 

Hintergrund:

Maximal drei Stunden benötigt der Spezialballon mit der Asche-Kapsel für den Aufstieg. Nach der Verstreuung der Asche schwebt die SSHAG-Kapsel an einem Fallschirm zurück zur Erde. In dieser Kapsel steckt die ganze Technik, wie Kameras und ein Ortungssystem. Experten der Swiss Space Hub Agency suchen und bergen diese. Das Besondere für die Hinterbliebenen: Filme vom Aufstieg und dem Verstreuen der Asche im All. Dazu gibt es eine DVD und ein Fotobuch.

Fachanwalt für Seniorenrecht oder für Ältere

Dienstag, Juli 17th, 2012

Fachanwalt für Seniorenrecht oder für Ältere – von Daniel Grosse

In der Rechtsanwaltschaft haben immer mehr Kollegen den Schwerpunkt „Seniorenrecht“. Noch existiert zwar keine Fachanwaltsbezeichnung gleichen Namens. Wird aber kommen. Da bin ich mir sicher. Klar, die demographische Entwicklung etc. macht das Seniorenrecht immer bedeutender. Der Altersaufbau der Gesellschaft ändert sich schnell. Zumindest, wenn man den Experten glaubt.

Die Anwaltskollegen betten das Thema „Seniorenrecht“ ein in die Spezialisierung zum Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Wie wahrscheinlich ist es, dass es künftig, in naher Zukunft, die Fachanwaltsbezeichnung „Seniorenrecht“ in Deutschland geben wird? Oder gibt es etwa bereits konkrete Pläne, Bestrebungen, in Sachen „FA Seniorenrecht“? Wird es eine Fachanwaltschaft für Seniorenrecht oder für das Recht der Älteren in Deutschland geben?

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer als das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft hält es zumindest für seine Pflicht, sich möglichst mit jedem Vorschlag für die Schaffung einer neuen Fachanwaltschaft zu befassen. Voraussetzung sei allerdings, heißt es, dass dem Ausschuss dabei ein nachvollziehbares Konzept unterbreitet werde, aus dem hervorgehe, welches Tätigkeitsfeld und welches Anforderungsprofil der neuen Fachanwaltschaft zugrunde liegen sollen.

Bei einem „Fachanwalt für Seniorenrecht“ müsse dabei insbesondere erkennbar werden, wodurch er sich von den Fachanwälten für Erbrecht, für Familienrecht und für Sozialrecht – möglicherweise auch für Arbeitsrecht – unterscheide.

Notwenig wäre für den Ausschuss also eine Konzeption für eine neue Fachanwaltschaft, dann erst könne geprüft werden.

„Bislang ist der Ausschuss mit dem Thema Seniorenrecht noch nicht befasst worden“, ist zu erfahren.

 

 

 

Alpines Grauen – Krimi Erster Teil – Panoramabilder – von Daniel Grosse

Dienstag, Juni 12th, 2012

 Alpines Grauen – Krimi Erster Teil – Panoramabilder – von Daniel Grosse

 

von Daniel Grosse, Marburg

 

 

Dicke Augenringe umrahmten das, was er so an sich schätzte: diese blauen, durchdringenden Augen. Hätte Martin an diesem Morgen, beim Blick in den Spiegel gewusst, was er dank seiner Augen in den kommenden Wochen erleben würde – er hätte sich gewünscht, dass die Augenringe noch dicker gewesen wären. Zu dick. So dick, dass kein Bild mehr seinen Sehnerv erreicht hätte. Erst recht kein monströses.

 

 

Langweilig war es zunächst an diesem Morgen – einem Sonntag. Ein Tag, an dem Martin frei war und sich nichts vorgenommen hatte. Aber er brauchte sie, diese Vorstellung, irgendetwas Verrücktes zu machen. Trotzdem: Keine Pläne am Sonntag! Vom Vorabend hatte Martin noch einen dicken Kopf. Bleiern war seine Sprache. Beim Blick in den Spiegel erschrak er. Das waren mindestens drei Bier zu viel gestern Abend in der Kneipe.

 

 

In seinem miserablen Zustand und ohne Pläne für den Tag legte sich Martin wieder ins Bett. Die Fernbedienung lag auf dem Nachttisch. Zum Lesen hatte er keine Lust. Die Privaten zeigten nur aufgewärmten Kram. Irgendwelche Serien, die kein Mensch sehen wollte. Offensichtlich sahen die Senderchefs das anders. Martin gehörte zu dieser Gruppe „Kein Mensch“. Das war an diesem Morgen sein Verhängnis. Denn bei den Öffentlich-Rechtlichen blieb er hängen.

 

 

Wunderbare Bergwelten taten sich vor ihm auf. In seinem Fernseher sah Martin, der gerade in seiner Hamburger Flachland-Wohnung gemütlich im Bett lag, wie sich Zwei-, Drei- und Viertausender imposant auftürmten. Berge, die mit blütenweißem Schnee bedeckt waren. Dazu spielte Musik. Die Redaktion hatte sich für Alpenländisches entschieden. Ziehharmonika und leises Jodeln untermalten die Alpenpanoramas.

 

 

In seiner eigenen Redaktion galt Martin als Sportmuffel, Wandern, ja, vielleicht das. Und ab und zu Skifahren. Das war`s. Eines war aber klar: Die Berge faszinierten den Journalisten. Deshalb genoss er, wie die fest installierten Bergkameras schon um 8 Uhr morgens Bergketten aus Hintertux oder Gerlos ins Wohnzimmer transportierten. Martin ließ sich auf den alpinen Zauber ein. Hätte er es besser nicht getan.

 

 

Sara wollte an diesem Morgen anrufen. Martin wünschte sich, dass sie es endlich tut, dass das Telefon klingelt. Martin liebte Sara. Es waren nicht nur ihre Intelligenz, ihr Lächeln, ihr wunderbarer Hintern, die Martin bei jedem Treffen mit Sara in einen Taumel der Glückseligkeit trieben – Sara war einfach wunderbar. Ein Gesamtkunstwerk. Wunderbar, so wie diese Gipfelketten, die er gerade betrachtete: erhaben, rein und unsagbar schön, gleichsam dominant und unheimlich. Und eine dieser Gipfelketten, die in Hintertux, war an diesem Morgen anders. Seltsames geschah dort.

 

 

Schlimm genug, dass Sara nicht anrief, jetzt schien auch noch der Fernseher seinen Geist aufzugeben. Martins Sonntag geriet chaotisch und furchtbar traurig zu werden. Das Bild flimmerte, Streifen durchzogen das Fernsehbild. Dann leuchtete ein roter Punkt auf dem Fernsehbild. Ein Punkt, der keiner war. Jemand in einer knallroten Jacke stand neben einem Lift, den die Bergkamera aus Hintertux übertrug. 8.30 Uhr. Schwenk. Fünf Sekunden später stand eine zweite Person direkt neben dem Träger der roten Jacke. Schwenk. Fünf Sekunden später. Der eine schleifte, zog den rot Gekleideten durch den Schnee. Als die Kamera abermals den Lift zeigte, sah Martin nur einen laufenden Lift, Schnee und die wunderschönen Berge. Aber keine Menschenseele. Wie ausgestorben. …

 

Graffiti – Ein Thema für die Documenta in Kassel?: Wenn sich Kunst und Kriminalität Guten Tag sagen

Samstag, Juni 9th, 2012

Graffiti – Ein Thema für die Documenta in Kassel?: Wenn sich Kunst und Kriminalität Guten Tag sagen

Graffiti: Ein Kreativitätsdelikt mit unterschiedlichen Konsequenzen (aus: Monatszeitung Uptown, April 2010)

Von Daniel Grosse

 

„Vorsicht vor kalifornischen Hauswänden. Nicht anfassen. Nicht gestalten.“ So müssten Schilder im Sonnenstaat der USA eigentlich warnen. Hat doch die kalifornische Regierung ein neues Anti-Graffiti-Gesetz verabschiedet. Verurteilte Graffiti-Sprayer müssen ihre Werke wieder reinigen. Nicht nur das. Das Gesetz verpflichtet die Sprayer für ein Jahr, die Flächen von anderen Graffiti zu säubern.

Deutsche Behörden verschonen die Maler bislang noch mit solch Schinderei. Um das Thema kümmert sich das Strafrecht, zum Beispiel in den Paragrafen 303 und 304 des Strafgesetzbuchs. Mit ihnen gerät in Konflikt, wer illegal an Hauswänden, Brücken, Schildern oder sonstwo aktiv waren. Sei es mit bunten Malereien oder mit einfachen Tags, den persönlichen Signaturen der Graffitimaler.

Der Gesetzgeber regelt im Paragraf 303: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar.“

 

Was steckt dahinter? Seit 2005 gibt es die neu gefassten Sachbeschädigungsparagrafen. „Zuvor waren Graffiti nur dann eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn, wenn dadurch eine Substanzverletzung eingetreten war – und sei es durch die notwendige Reinigung“, teilt das Landeskriminalamt Berlin mit.

 

Patrick Gau aus Dortmund ist Graffiti-Experte, Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Im Graffiti-Buch „Gleisläufer“ erklärt er, bei Graffitis könne man in aller Regel im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe rechnen.

 

Und wann ist eine Veränderung, wie im Gesetz erwähnt, nicht mehr „unerheblich“? „So richtig raus ist das noch nicht, da die Gesetzesbegründung hierzu wenig hergibt. Man muss also auf die hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zurückgreifen“, sagt Gau im Gespräch. Er nennt ein Beispiel: Das Oberlandesgericht Hamm habe die Ansicht vertreten, dass der Reinigungsaufwand entscheidend für die Frage sei, ob eine Veränderung als „erheblich“ im Sinne des Paragraphen 303 Absatz 2 Strafgesetzbuch einzustufen sei. „Fällt der Aufwand für ein weiteres ‚Tag‘ im Rahmen der Gesamtreinigung nur noch unerheblich ins Gewicht, sei keine ‚erhebliche‘ Veränderung des Erscheinungsbildes mehr gegeben“, so Gau. Er vertritt hingegen die Ansicht, dass ein Graffiti dann eine nur noch „unerhebliche Veränderung“ darstelle, wenn es weder durch seine Größe noch durch seine besondere Qualität in Farbe oder Form für einen objektiven Dritten besonders auffällig sei. „Ein Beispiel: Ein schwarzes Edding-Tag auf einer mit schwarzen Edding-Tags übersäten Tür fällt niemandem auf – die äußerliche Veränderung ist unerheblich“, sagt der Strafverteidiger Gau.

 

Es geht also um ganz praktische Fragen wie: Sollten Graffiti-Aktionen nicht doch allesamt legalisiert werden? Wie steht der Staat dazu? Eine Antwort liefert das Strafgesetzbuch. Eine andere der Jurist Gau: Einige Sprüher hätten ihm erzählt, dass man in Brasilien am helllichten Tage malen könne – also machten sie es dort. „Würde man theoretisch in Deutschland sämtliche Wände als bemalbares Allgemeineigentum betrachten, würden wohl nur noch die wenigsten Maler nachts sprühen gehen.“

 

Das ist Zukunftsmusik. Zumindest jedoch könnte sich die Graffiti-Rechtsprechung mittelfristig einpendeln und weniger Fehler bei der Anwendung der Paragrafen machen. Es wird eine Einzelfall-Rechtsprechung entstehen, die herausarbeitet, wann eine Veränderung erheblich, dauerhaft und unbefugt ist. Das jedenfalls erwartet Graffitianwalt Gau. Er befürchtet zudem, dass Gerichte den vorgegeben Strafrahmen verschärft ausschöpfen werden. Denn bei Graffiti sei oft die Rede von Millionenschäden. Er habe beobachtet, die Gerichte neigten allmählich dazu, „abschreckende Exempel statuieren zu wollen“.

 

Der Markt bietet immer raffiniertere Reinigungsmethoden. Schutzschichten sollen gar verhindern, dass die Farbe der Sprayer auf Stein oder Putz der Hauswände durchdringt. Langfristig könnte sich also die Frage stellen, ob Tags und Bilder bei schnell zu reinigenden Fällen überhaupt noch „erheblich, dauerhaft“ verändern. Ein Weg in die Legalität?

 

Jedenfalls ist nach Ansicht Gaus Graffiti das einzige Kreativitätsdelikt im Strafgesetzbuch. Man werde bestraft, weil man sich Gedanken über Worte mache und diese Gedanken mit Farbe auf einen Gegenstand auftrage. Das sei für den einen oder anderen sicher ärgerlich. Dass der Sprayer für die Säuberung der besprühten Wand aufkommen muss, sei auch in Ordnung. Aber Graffiti sei keine Straftat und schon gar keine, die hinsichtlich der Strafandrohung im selben Atemzug wie sexueller Missbrauch genannt werden sollte.

Studienkredite – Alternativ finanzieren, besser studieren

Donnerstag, November 17th, 2011

Alternativ finanzieren,
besser studieren

Von

Meist finanzieren die Eltern das Hochschulstudium ihrer Kinder, übernehmen zumindest den größten Teil der privaten Kosten. Viele Studierende jobben neben dem Studium, was die Studiendauer verlängert. Anderen ist aus finanziellen Gründen das Studium ganz verwehrt. Eine Schieflage.

Trotzdem können Sie sich ein Studium leisten, wenn Sie den richtigen, den optimalen auf Sie abgestimmten Mix aus Finanzierungsmöglichkeiten finden. Bekannt sind Jobben, Stipendien, BAföG – und natürlich das Geld von den Eltern. Als weitere Geldquellen hinzugekommen sind Studiendarlehen, Studienkredite und Bildungsfonds. Und gerade auf diese drei scheint sich die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgewirkt zu haben. Grund genug, dass Sie die Anbieter solcher Produkte noch sorgfältiger auswählen sollten. …

Mehr unter

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/studententipps/studienkredit.php

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/studententipps.php

Das Schreibbuch – 2. Auflage erscheint in Kürze

Samstag, Februar 21st, 2009

Spätestens Ende März 2009 erscheint Das Schreibbuch in 2. Auflage

DAS SCHREIBBUCH – das Handbuch für alle, die professionell schreiben. Mein Beitrag darin: Schreibweisen der Wirtschaft – oft nur angeblich innovativ – www.das-schreibbuch.de

Das Schreibbuch richtet sich an alle, die sich professionell mit dem Schreiben beschäftigen. Dazu zählen neben Journalisten und PR-Leuten eben auch Unternehmer und Geschäftsführer, die öfter mal etwas schreiben „müssen“ – sei es eine Pressemitteilung oder ein aktueller Hinweis für die Internetseite. Das Schreibbuch ist ein nutzwertiges, kurzweiliges Buch, das Profis für die Praxis geschrieben haben. Es enthält viele Tipps, Hinweise sowie gute und diskussionswürdige Beispiele.

 

Das Themen-Spektrum ist vielfältig: Die Autoren weisen dem Leser den Weg zur gelungenen Überschrift, zum passenden Einstieg und zeigen ihm, wie er Texte mit Nutzwert verfasst oder was er beachten sollte, wenn er aufmerksamkeitsstark für ein Unternehmen werben möchte. Und es enthält Hinweise für das Internet-Texten und das Schreiben von Teasern. Und es weist den Ausweg aus Schreibblockaden, unter denen sogar Profis hin und wieder leiden.

Medienhaus Waltrop, ISB-Verlag

Internet: www.das-schreibbuch.de

 

Das Schreibbuch – das Handbuch für alle, die professionell schreiben.

Dirk Lehmanski / Michael Braun (Hrsg.). – Waltrop: ISB-Verlag